Fundstelle: RGBl 1918, 11, ber. 1917, 83 (bei commons.wikimedia.org)
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Ändert | Bekanntmachung über die Bestimmung von Ausführungsbehörden und den Erlaß von Bestimmungen zur Durchführung der Unfallversicherung von Tätigkeiten im vaterländischen Hilfsdienst im Ausland | 02.06.1917 | N3197 |