Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Anordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere

Vom 26.01.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 96 (bei alex.onb.ac.at)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertAnordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere26.03.1919N3769