Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verfügung des Reichskanzlers, betreffend den Kolonialrath

Vom 18.10.1901.

Fundstelle: RZBl 1901, 395 (nicht online)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertVerfügung des Reichskanzlers zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths10.10.1890N10368