Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen Famlilien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve in Baden

Vom 22.11.1871.

Fundstelle: RGBl 1871, 399 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Führt in Baden einGesetz, die Unterstützung der bedürftigen Famlilien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend08.04.1868N31