Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung von § 15 der Instruktion zur Auführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868

Vom 03.09.1870.

Fundstelle: NBGBl 1870, 514 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertAllerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung der Instruktion zur Auführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 186831.12.1868N58