Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schweinen und Schaafvieh, sowie die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr und Durchfuhr von Steinkohlen und Koaks für die Grenze südlich von Malmedy bis Saarbrücken einschließlich

Vom 13.10.1870.

Fundstelle: NBGBl 1870, 563 (irreguläre Formulierung) (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertVerordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen und Kriegsbedarf16.07.1870N135
ÄndertVerordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Hafer und Kleie über die Grenzen von Memel bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen, und von Getreide und Hülsenfrüchten, von Mühlenfabrikaten aus Getreide und Hülsenfrüchten, und von Rindvieh, Schweinen und Schaafvieh über die Grenze von Nordhorn bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen20.07.1870N138